Rechtliche Hilfe bei Schlafapnoe-Syndrom
Treten während des Schlafes gefährliche Atemstillstände (Apnoen) auf, so liegt ein Schlafapnoe-Syndrom vor.
Das Schlafapnoe-Syndrom ist häufig mit heftigem Schnarchen verbunden. Das Schnarchen setzt dann bei einer Schlafapnoe Attacke aus. Die Betroffenen bemerken dann oft die Aufweckreaktionen des Körpers und merken, dass der nicht erholsame Schlaf zu einer starken Tagesmüdigkeit führt. Die Betroffenen fühlen sich morgens „wie gerädert".
Das Schlafapnoe Syndrom führt unbehandelt zur Gefahr von Herzerkrankungen, Schlaganfällen und Diabetes mellitus Typ II, Bluthochdruck.
Durch den Einsatz von CPAP-Atemgeräten kann das Schlafapnoe Syndrom in der Regel behandelt werden. Schlafapnoe und andere chronische Schlafstörungen führen auf Dauer zu nicht unerheblichen Gesundheitsstörungen. Oft liegen dann weitere chronische Gesundheitsstörungen vor.
Im Schwerbehindertenrecht wird ein im Schlaflabor diagnostiziertes Schlafapnoe Syndrom wie folgt bewertet:
Schlafapnoe Syndrom ohne Notwendigkeit einer nasalen Überdruckbeatmung | Grad der Behinderung: 10 |
Schlafapnoe mit Notwendigkeit einer nasalen Überdruckbeatmung | Grad der Behinderung: 20 |
Schlafapnoe bei nicht durchführbarer nasaler Überdruckbeatmung | Grad der Behinderung: 50 |
Schlafapnoe Syndrom alleine reicht nicht zum Schwerbehindertenausweis. Da aber oft weitere schwere chronische Erkrankungen vorliegen, bekommt man dann doch einen Schwerbehindertenausweis.
Auch andere rechtliche Probleme sind häufig:
- Schwierigkeiten am Arbeitsplatz ( Arbeitsrecht )
- Schwierigkeiten im Straßenverkehr
- Durchsetzung des Krankengeldes bei der Krankenkasse
- Erlangung einer Erwerbsminderungsrente
- Private BU-Versicherungen
Als erfahrener Rechtsanwalt helfe ich Ihnen dabei, Ihre Rechte auch durchzusetzen. Als allgemeiner Erfahrungssatz gilt, je früher der Rechtsanwalt eingeschaltet wird, desto besser kann geholfen werden. Ich schaue mir z.B. auch Ihre Facharztatteste an und sage Ihnen, welche Ergänzungen sinnvoll sind. Sie erhalten bei mir zeitnah einen ersten Beratungstermin. Telefonberatung auch bundesweit.
Rechtsanwalt Thomas Eschle
Rennstr. 2
70499 Stuttgart
Tel : 0711/2482446 ( Hier können Sie telefonisch gerne einen Besprechungstermin vereinbaren.)
E Mail : KanzleiEschle@tonline.de
http://www.rechtsanwalt-eschle.de
(ausführliche Homepage)
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